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HauptstadtBriefing 11/2022

Positionen

23.02.2023

Steigende Energiepreise, der damit einhergehende Kaufkraftverlust sowie der hohe Inflationsdruck spannen heute den Bogen bis hin zu einer Rezession. Zeit, in unserer neuen Ausgabe des HauptstadtBriefings die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Europa intensiver in den Blick zu nehmen.


Eintrübende Konjunkturaussichten

In der Veröffentlichung finden sich einschlägige Konjunkturprognosen zur Deutschen Wirtschaft, die laut der Bundesregierung im laufenden Jahr 2022 um 1,4 % wachsen und 2023 um 0,4 % schrumpfen wird. Bedingt durch den hohen Inflationsdruck, die restriktive Geldpolitik und die nachlassende Wirtschaftsdynamik macht die Rezession auch vor Deutschland keinen Halt, erklärt unser Partner Union Investment.

Zinsentscheidung der EZB und Folgen für unsere Kunden

Zur Bekämpfung der Inflation hat die EZB in mehreren Schritten die Leitzinsen angehoben und das Transmission Protection Scheme (TPI) eingeführt, das den Ankauf von Anleihen aus hochverschuldeten Euro-Staaten erlaubt. Dies hat eine Debatte darüber ausgelöst, ob die EZB ihre Befugnisse überschritten hat und Deutschland daher vor dem Bundesverfassungsgericht erscheinen muss. Kunden der Sparda-Banken profitieren wiederum von der Zinsentwicklung: So werden die Verwahrentgelte bei den Sparda-Banken zeitnah abgeschafft.

Wertpapierberatung nach den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden

Änderungen ergeben sich unter anderem bei der Wertpapierberatung nach den Nachhaltigkeitspräferenzen für Kunden: Seit Anfang August 2022 sind Finanzberater dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden bei Geldanlageprodukten abzufragen. Die neue Anforderung zielt darauf ab, dass Aspekte der Nachhaltigkeit in die Finanzberatung einbezogen und Finanz- und Kapitalströme in umweltfreundliche Investitionen gelenkt werden. Die Beratungsprozesse, deren Dokumentation sowie die Informationen für Kunden werden hierdurch nochmals umfangreicher. Es muss darauf geachtet werden, dass die Anlageberatung für Kunden auch in zeitlicher Hinsicht akzeptabel bleibt.

Zahlungsverhalten in Deutschland

Obwohl die Verwendung von Bargeld zugunsten von Karten und digitalen Zahlungsmethoden zurückgeht, bleibt Bargeld weiterhin relevant. Dies ist bei der Entwicklung neuer Zahlungsmethoden zu berücksichtigen.

Basel III, OpenFinance und die Nichtfinanzielle Berichterstattung

Mit Basel III will die EU die Risikogewichtung von Beteiligungen erhöhen. Das bedeutet, dass Unternehmen in den kommenden Jahren mehr Aktien zur Investition anbieten müssen. Basel-III-Standards zielen daher darauf ab, das Verlustrisiko aus Beteiligungen zu reduzieren. Zu Open Finance hat die Kommission eine Konsultation gestartet, bei der Kunden und Unternehmen zu Kundendaten befragt werden, die sie für Finanzdienstleistungen nutzen. Hierbei geht es um den Schutz von Daten, die Vertragsgestaltung und die Beaufsichtigung von datennutzenden Firmen. Die Vorschriften zur nichtfinanziellen Berichterstattung werden um Anforderungen zur Inhaltsprüfung erweitert. Im Rahmen der ESRS-Standards sollen Unternehmen verpflichtet sein, die nachteiligen Menschenrechts- und Umweltauswirkungen ihrer Aktivitäten zu bewerten und darauf zu reagieren.

Beratungen zur Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie

Für Kleinkredite mit weniger als 200 Euro, die bisher von den Verbraucherkreditrichtlinienvorgaben nicht erfasst waren, wollen Rat und Parlament die neue Richtlinie für anwendbar erklären, aber den Mitgliedstaaten Erleichterungen bei den Vorgaben zur Werbung, zu den vorvertraglichen Informationen, bei den Angaben im Kreditvertrag und zur vorzeitigen Rückzahlung einräumen. Das vom Verband der Sparda-Banken kritisierte Diskriminierungsverbot im grenzüberschreitenden Geschäft möchten die Mitgliedstaaten komplett streichen.

Vorschlag zur Reform der Fernabsatzrichtlinie

Im Mai 2022 legte die Kommission nach Konsultationen im Vorjahr den Entwurf einer überarbeiteten Fernabsatzrichtlinie vor. Die Betätigung dieses „Widerrufsbuttons“ soll mit einer unverzüglichen Bestätigungsnachricht verbunden sein, die Datum und Uhrzeit der Ausübung des Widerrufsrechts enthält. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie wird die bisherige Richtlinie 2002/65/EG abgelöst. Andere Richtlinien wie die Hypothekenrichtlinie, die Sonderregelungen für den Fernabsatz enthalten, bleiben jedoch bestehen. Im Wesentlichen werden die Informationsanforderungen neu gestaltet, einschließlich Informationen zu Risiko- und Renditeprofilen. Darüber hinaus wird in derselben Benutzeroberfläche eine hervorgehobene Schaltfläche „Kündigen“ platziert und deutlich gekennzeichnet.