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Tarifverhandlungen Sparda-Banken: Einigung auf „Gemeinsame Erklärung Ausbildung und Übernahme“

Pressemeldungen

22.03.2017

Frankfurt am Main, 14. März 2017 – Nachdem sich die Tarifgemeinschaft ver.di/EVG und die Verhandlungskommission der Sparda-Banken in ihrer ersten Verhandlung am 23. Februar auf die Eckpunkte einer Erhöhung der Tarifgehälter geeinigt hatten, wurden in der zweiten Verhandlungsrunde am 13. März 2017 in Frankfurt die wesentlichen Inhalte einer „Gemeinsamen Erklärung zur Ausbildung und Übernahme“ abgestimmt.

In ihr wird der hohe Stellenwert betont, den die Ausbildung und die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen in den Sparda-Banken genießt, die auch über den eigenen Bedarf hinaus ausbilden. Gleiches gilt für die Unterstützung der Auszubildenden im Rahmen der Prüfungsvorbereitung. Um diese Bereitschaft nicht zu gefährden, konnte dem Wunsch von ver.di/EVG auf verbindliche Übernahme der Ausgebildeten nicht entsprochen werden.

Gleichwohl werden in der Erklärung Wege skizziert, um möglichst frühzeitig Klarheit für beide Seiten zu schaffen, ob eine Übernahme im Ausbildungsbetrieb darstellbar ist. Dabei sollen solche Bewerbungen wie interne Bewerbungen betrachtet und – je nach örtlicher Regelung – bei gleicher Eignung und Qualifikation bevorzugt behandelt werden.

Sofern dies nicht möglich ist, sollen die Möglichkeiten einer Einstellung bei anderen Sparda-Banken dadurch verbessert werden, indem solche Bewerbungen möglichst den gleichen Stellenwert wie interne Bewerbungen genießen und die Ausbildung bei einer anderen Sparda-Bank als „Qualitätsmerkmal“ angesehen werden sollte.

Das erzielte Ergebnis steht noch unter dem Vorbehalt der Großen Tarifkommission der Sparda-Banken, die darüber am 27. März befinden wird.

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Über den Verband der Sparda-Banken e.V.
Der Verband der Sparda-Banken e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Prüfungsverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes. Als „Stabsstelle“ ist er außerdem das Sprachrohr der Gruppe nach außen. Er betreut die rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen zwölf Sparda-Banken sowie die anderen Mitgliedsunternehmen in genossenschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten.

Über die Gruppe der Sparda-Banken
Die Gruppe der Sparda-Banken besteht aus zwölf wirtschaftlich und rechtlich selbständigen Sparda-Banken in Deutschland sowie mehreren Service-Gesellschaften wie der Sparda-Datenverarbeitung eG und der Sparda-Consult Gesellschaft für Projekt- und Innovationsmanagement mbH. Mit insgesamt über 3,55 Mio. Mitgliedern und rund vier Mio. Kunden gehören die Sparda-Banken zu den bedeutendsten Retailbanken in Deutschland. Die Sparda-Banken sind als genossenschaftliche Banken Mitglied im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und Teil der Genossenschaftlichen FinanzGruppe.