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Arbeitgeberverband der Sparda-Banken vereinbart Tarifabschluss mit ver.di – Sparda ist und bleibt hochattraktiver, vertrauenswürdiger Arbeitgeber

Pressemeldungen

16.01.2024

  • 30 Monate Laufzeit bis zum 31. März 2026
  • Tariferhöhung in zwei Schritten: 1. April 2024: plus 8%, 1. Juni 2025: plus 4%
  • Volle Inflationsausgleichsprämie von 3.000 €
  • Ausbildungsvergütung steigt spürbar

Der Arbeitgeberverband der Sparda-Banken (Sparda-AGV) hat nach der Vereinbarung über die Eckpunkte am Montag, den 15. Januar 2024, mit ver.di für die Sparda-Banken* Augsburg, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, München, Nürnberg, Ostbayern, Südwest und West einen Tarifabschluss erreichen können.

Der Vorstandsvorsitzende des Sparda-Arbeitgeberverbandes Martin BUCH erklärt hierzu: „Wir haben mit diesem Abschluss und der langen Laufzeit bis März 2026 erhebliche Planungssicherheit für unsere beteiligten Sparda-Banken gewonnen und senden zugleich ein eindeutiges und wichtiges Signal der Wertschätzung an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zudem erweisen wir uns als starker, verlässlicher und vertrauenswürdiger Arbeitgeber. Uns ist bewusst, dass die inflationsbedingten Preissteigerungen der letzten Jahre für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Herausforderung waren. Wir sind uns sicher, dass wir mit diesem Abschluss auch ein klares Signal nach innen und nach außen senden: Die Sparda-Banken sind ein hochattraktiver Arbeitgeber und werden dies auch bleiben. Wir danken der Gewerkschaft ver.di für ein hartes, aber vertrauensvolles und zielorientiertes Ringen.“

Im Einzelnen wurde vereinbart:

1. Inflationsausgleichsprämie

  • steuer- und abgabefreie Inflationsausgleichsprämie im Sinne des § 3 Ziffer 11 c) EStG in Höhe von insgesamt 3.000 € für Vollzeitkräfte
  • Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflationsausgleichsprämie anteilig nach dem Verhältnis ihrer individuellen Wochenarbeitszeit zur tariflichen Wochenarbeitszeit
  • Auszubildende erhalten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 €
  • bereits außertariflich von den Häusern ausgezahlte oder nach anderweitiger Vereinbarung noch auszuzahlende Inflationsausgleichsprämien werden auf die nach dem Gehaltstarifvertrag geschuldete Inflationsausgleichprämie angerechnet
  • Voraussetzung für die Auszahlung ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis zum Auszahlungszeitpunkt sowie das erfolgreiche Bestehen der Probezeit
  • zahlbar bis Ende März 2024

2. Erhöhung der Tabellenentgelte

  • die monatlichen Gehaltssätze werden zum 1. April 2024 um 8 %, mindestens um 310 € brutto monatlich erhöht
  • zum 1. Juni 2025 werden die monatlichen Gehaltssätze um weitere 4 %, mindestens um 160 € brutto monatlich erhöht

3. Auszubildendenvergütung

  • die monatlichen Vergütungen für Auszubildende werden zum 1. April 2024 um jeweils 130 € brutto erhöht
  • zum 1. Juni 2025 werden die sich daraus ergebenden Vergütungen um weitere 80 € brutto monatlich erhöht

4. Laufzeit

  • der Gehaltstarifvertrag tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2023 in Kraft
  • Laufzeit bis zum 31. März 2026

*Die Sparda-Bank Berlin eG ist nicht Mitglied des Sparda-Arbeitgeberverbandes

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