HauptstadtBriefing 04/2022
23.02.2023
Das neue HauptstadtBriefing setzt einen Schwerpunkt auf das Zinsumfeld und den deutschen Immobilienmarkt 2022. Ebenso behandelt werden Themen zu geldpolitischen Änderungen im deutschen und europäischen Raum, Entwicklungen im Bereich Sustainable Finance und Digitaler Euro. Hier kommen alle Inhalte im Kurzüberblick.
Zinsumfeld und Immobilienmarkt 2022
Haupttreiber der Inflation sind vor allem die Preise für Energie (+44,7 % gegenüber 2021), die vor dem Hintergrund des Krieges gegen die Ukraine kräftig angezogen haben und sich kurzfristig auch nicht entspannen dürften. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die bereits bestehenden Lieferkettenproblematiken in vielen Wirtschaftsbereichen weiter verschärfen und so den Preisdruck jenseits der Energiegüter erhöhen. Da der aktuelle Preisauftrieb zudem breit angelegt ist und vden Verbraucher erfasst, werden die privaten Haushalte auch im kommenden Jahr mit höheren Verbraucherpreisen rechnen müssen als bislang angenommen. Die EZB hat ein erstes Anzeichen für eine Änderung ihrer Geldpolitik mit den Ende März ausgelaufenen Anleihekäufen im Rahmen des PEPP-Programms zu erkennen gegeben.
Darüberhinaus nehmen wir gemeinsam mit der DZ BANK den Immobilienmarkt in den Fokus. Zwar hat sich das Wohnungsangebot in den zurückliegenden Jahren verbessert, doch bleibt die Kluft zwischen Baugenehmigungen und Fertigstellungen nach wie vor groß. Diese wird die Preisdynamik im laufenden Jahr allenfalls dämpfen; eine Preiskorrektur wird aber nicht erwartet u.a. aufgrund des knappen Angebots und des zusätzlichen Wohnraumbedarfs durch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine.
Sustainable Finance
Wir blicken auf die Berichtspflichten sowie die Taxonomie. Freiwilligkeit sollte dabei für die Ausgestaltung eines nachhaltigen Finanzwesens die Leitlinie sein.
Digitaler Euro
Für die digitale Transformation der Wirtschaft und Gesellschaft ist der digitale Euro wichtig. Derzeit werden die Ausgestaltungsmerkmale sowie die Konsequenzen für das europäische Finanzsystem sowie Verbraucher gründlich analysiert.
Änderungsmechanismus für AGBs im Bankgeschäft
Gesetzliche Änderungen, neue Dienstleistungen und Produkte und andere die Vertragsbeziehung zwischen Kunden und Banken betreffende Sachverhalte wurden während der letzten Jahrzehnte im Wege der sogenannten Widerspruchslösung geändert. Dies sahen die bundeseinheitlich von allen Banken verwendeten AGB-Banken oder AGB-Sparkassen vor. Die Zustimmung galt als erteilt, wenn der Kunde eine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hatte. Auf diese Genehmigungswirkung wies die Bank immer besonders hin, genauso auf die Möglichkeit zur Kündigung. Diese einheitliche Verwendung erwies sich als effizient im Massengeschäft und ermöglichte Anpassungen, auch solche auf Grund gesetzlicher Änderungen, nicht zuletzt im Interesse der Kunden ohne aufwändige Unterschriften und Nachfassaktionen. Auch andere Wirtschaftsbereiche nutzen übrigens häufig einen solchen Mechanismus bis heute. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jedoch am 27. April 2021 im Rahmen der AGB-Kontrolle entschieden, dass eine solche Klausel unwirksam ist, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu AGB und im konkreten Fall Gebührenänderungen fingiert.
Antizyklischer Risikopuffer, sektoraler Systemrisikopuffer und weitere makroprudenzielle Maßnahmen
Die Puffer stehen den Maßnahmen von EZB und Bundesregierung zur Unterstützung der Kreditvergabe und von Investitionen entgegen und werden die Banken beeinträchtigen, das erforderliche Wachstum der deutschen Wirtschaft und den Wohnungsbau zu begleiten. Weitere makroprudenzielle Maßnahmen sollten sorgfältig abgewogen werden. Die Immobilienpreise in Deutschland steigen seit Jahren deutlich. In Deutschland sind langfristige Zinsbindungen von 10 bis 15 Jahren üblich. Ratenerhöhungen können im Bestandsgeschäft nur sukzessive mit Anschlussfinanzierungen realisiert werden. Die diskutierten makroprudenziellen Maßnahmen berücksichtigen nur sehr unzureichend regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen.
Konsultation der Kommission zu makroprudenziellen Vorschriften
Zur Konsulation der Kommission zu makroprudenziellen Vorschriften ist zu sagen, dass die Eigenkapitalanforderungen für Banken nicht pauschal erhöht werden dürfen. Makroprudenzielle Instrumente dürfen nicht eingesetzt werden, um geldpolitisches Missmanagement und fehlende fiskalpolitische Maßnahmen zu korrigieren. Die Governance der aufsichtlichen Entscheidungsprozesse zur Festlegung der makroprudenziellen Politik muss verbessert werden.
Reform der Hypothekarkreditrichtlinie
Zu guter Letzt erfordert die Reform der Hypothekarkreditrichtlinie eine Stellungnahme. Der Hypothekenmarkt ist sehr wettbewerbsintensiv und bietet ein günstiges Umfeld für Verbraucher. Neue Akteure sind nach dem Grundsatz „same business – same rules“ zu erfassen. Die Transparenz etwaiger verwendeter Algorithmen ist eine generelle Frage, die nicht speziell für die Hypothekenbranche geregelt werden muss.
Beratungen zur Überarbeitung der Verbraucherkreditrichtlinie
Die von der Kommission vorgeschlagene Reform der Verbraucherkreditrichtlinie wird derzeit im Europäischen Parlament diskutiert. Nach dem Berichtsentwurf der Berichterstatterin Kateřina Konečná haben zwischenzeitlich auch die Schattenberichterstatter ihre Änderungsanträge erstellt. Mitte Mai soll im zuständigen Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz abgestimmt werden. Insgesamt 808 Änderungen haben die Berichterstatterin und die Schattenberichterstatter vorgelegt, zu denen nun nach einer Konsolidierung Kompromissvorschläge erarbeitet werden. Das Spektrum der Änderungsvorschläge ist sehr differenziert. Finanzwissen hilft erwiesenermaßen dabei, sich vor Überschuldung zu schützen: Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, dass 2020 fast 600.000 Menschen in Schuldner- oder Insolvenzberatungsstellen beraten wurden. Es ist daher richtig, dass wir uns mit dem Thema befassen. Abhilfe allein können aber nicht immer umfangreicher werdende Kreditwürdigkeitsprüfungen schaffen, zumal sie nur den Status quo abbilden, während Überschuldungen oft auch aus unvorhersehbaren Ereignissen resultieren. Vielmehr ist finan-zielle Bildung wichtig, um sich gegen Überschuldung zu schützen.