Compliance
Der Verband der Sparda-Banken e.V. ist genossenschaftlicher Prüfungsverband der rechtlich und wirtschaftlich eigenständigen Sparda-Banken. Neben der professionellen Prüfung nach Recht und Gesetz berät der Verband die Mitgliedsbanken sowie die anderen Mitgliedsunternehmen in genossenschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten.
Vertrauen, Integrität, Tatkraft und Optimismus bilden hierbei unser Leitbild.
Dieser Verhaltenskodex bestimmt unser Handeln. Die darin enthaltenen Leitlinien geben uns Orientierung und Sicherheit. Sie sind Maßstab unseres Verhaltens.
Ihre Wirksamkeit und Verbindlichkeit im Verhältnis zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden durch interne Regelungen und Richtlinien und Arbeitsanweisungen sichergestellt.
1. Recht und Gesetz
Wir werden Recht und Gesetz sowie die von uns selbst gesetzten Regeln einhalten. Zugleich sind wir den besonderen Anforderungen an ein ethisch verantwortbares, integres und mitgliederförderndes Verhalten verpflichtet. Bewusstes oder auch fahrlässiges pflichtwidriges Fehlverhalten wird nicht geduldet.
Wir haben sichergestellt, dass bei rechtlichen Fragestellungen nach innen als auch nach außen der Rechtsbereich des Verbandes eingebunden wird. Hierdurch soll dauerhaft ein rechtmäßiges Verhalten sowohl der Organe des Verbandes als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet werden.
2. Verantwortungsvolles Handeln
Wir sind den Prinzipien des UN-Compact verpflichtet und werden ihnen verantwortungsvoll folgen.
Wir werden insbesondere den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten. Wir werden sicherstellen, dass wir uns nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Wir werden für die Abschaffung von Kinderarbeit eintreten. Und wir werden für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit eintreten. Wir folgen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip und fördern das Umweltbewusstsein.
3. Nachhaltigkeit
Im gemeinsamen Interesse achten wir nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherung der Nachhaltigkeit unserer Tätigkeit, sondern wir unterstützen auch alle Erwartungen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex.
4. Geldwäscheprävention
Der Verband, die Mitglieder des Vorstands und des Verbandsrats sowie die Mitarbeiterinnen und die Mitarbeiter werden alles unternehmen, um jede Form der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Sie werden sich insbesondere nicht an Maßnahmen zur Geldwäsche beteiligen und sie werden gegen jede Form der Geldwäsche durch Mitglieder einschreiten.
Zu verhindern ist auch jeder Anschein, der als Geldwäsche oder versuchte Geldwäsche gewertet werden könnte.
5. Unabhängigkeit der Organe
Mitglieder des Vorstands und des Verbandsrats handeln eigenverantwortlich, unparteiisch und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie der Satzung des Verbandes weisungsfrei. Sie sind insbesondere nicht den Weisungen Dritter unterworfen.
6. Kundeninteresse und Transparenz
Wir richten unsere Tätigkeiten an den Interessen unserer Mitglieder aus.
Wir lassen uns von den Bedürfnissen unserer Mitglieder bei der Gestaltung und Auswahl unserer Leistungen leiten. Mit den zuständigen Behörden gehen wir transparent und aufrichtig um.
7. Vermeidung von Interessenskonflikten
Rechtmäßiges Handeln, Sorgfalt, Redlichkeit, Kompetenz und das Handeln im Mitgliederinteresse sind Verpflichtungen, die die Basis der Beziehungen zu unseren Mitgliedern sind. Der Verband ergreift die gesetzlich notwendigen Maßnahmen, um Interessenskonflikte seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Interessen der Mitglieder oder deren Kunden, Geschäftspartner und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verhindern, zu vermindern und offenzulegen. Bei allen unternehmerischen Entscheidungen des Verbands und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen neben den wirtschaftlichen und ethischen Kriterien die Interessen der Mitglieder und deren Kunden im Mittelpunkt stehen.
Eigene materielle oder immaterielle Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, familiäre oder freundschaftliche Beziehungen zu Kunden der Mitglieder, Geschäftspartnern oder Lieferanten dürfen keinen Einfluss auf die geschäftlichen Entscheidungsfindungen haben. Auch etwaige Nebentätigkeiten oder Beratertätigkeiten einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters dürfen zu keinem Zeitpunkt dem Interesse des Verbandes oder der Mitglieder widersprechen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren den Bereich Recht und Personal, bevor sie ein Mandat in einem Gremium anderer Unternehmen oder Verbände annehmen möchten Hierdurch wirkt der Verband prozessual darauf hin, dass Interessenkonflikte vermieden werden.
8. Fairer Wettbewerb
Wir bekennen uns zu fairem Wettbewerb und zur Einhaltung der deutschen und europäischen wettbewerbsrechtlichen Regeln. Dazu gehört insbesondere, dass keine unlauteren Absprachen mit anderen Verbänden erfolgen und Absprachen zwischen den Mitgliedsinstituten, mit den Kunden und mit den Wettbewerbern über Preise, Markt- und Gebietsaufteilungen entgegengewirkt wird.
Sensible Informationen werden, soweit dies aus wettbewerbsrechtlichen Gründen unzulässig oder aus anderen Gründen rechtlich zweifelhaft oder unfair ist, nicht weitergegeben.
9. Korruption
Jede Form korrupten Verhaltens, nämlich der Bestechlichkeit der Organmitglieder des Verbandes, der Mitglieder sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder der Bestechung durch die Organmitglieder, die Mitglieder sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lehnen wir ab.
Wir beteiligen uns nicht an Geschäften, bei denen der Verdacht besteht, dass diese mit Korruption in jeglicher Form verbunden sind.
Zuwendungen dürfen weder von Organmitgliedern noch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für sich oder einen Dritten gefordert, versprochen oder angenommen werden. Ausnahmen für Zuwendungen von geringem Wert bedürfen der Zustimmung durch den Verband. In gleicher Weise lehnen wir es ab, dass im geschäftlichen Verkehr einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin oder Beauftragten des Verbands ein Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung angeboten, versprochen oder gewährt wird, dass er ihn oder einen anderen im inländischen oder ausländischen Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzuge.
10. Vorteilsnahme
Private Finanzgeschäfte von Organmitgliedern sowie Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern müssen über jeden Zweifel erhaben sein.
Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit für die Mitgliedsinstitute oder den Verband erworben wurden, dürfen nicht zum persönlichen Vorteil verwendet werden.
11. Dienstliche Veranstaltungen
Organmitglieder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können dienstliche Einladungen zu Konferenzen, Empfängen oder kulturellen Ereignissen – einschließlich angemessener Bewirtung – annehmen, wenn und soweit die Teilnahme an der Veranstaltung im Rahmen der Geschäftstätigkeit und im Interesse des Verbandes erfolgt. Etwaige im Zusammenhang mit der Teilnahme entstehende Reise- und Übernachtungskosten werden von dem Verband getragen, soweit nicht der Veranstalter Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Umfang übernimmt.
12. Datenschutz
Wir sind uns den Anforderungen einer Kultur der Vertraulichkeit und des Datenschutzes einerseits und der Transparenz andererseits bewusst. Dazu gehört, dass wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf das Sorgfältigste vertrauliche Informationen unserer Mitglieder, deren Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achten. Wir folgen den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Vertrauliche Informationen geben wir nicht ohne Einwilligung des Betroffenen an Dritte weiter, soweit wir dazu nicht ausdrücklich gesetzlich verpflichtet sind. Bei einer Weitergabe von vertraulichen Informationen informieren wir, soweit gesetzlich zulässig, den Betroffenen.
13. Datensicherheit
Die Integrität unserer informationstechnischen Systeme und die Datensicherheit ist Teil unserer Kultur.
Wir sichern alle für unsere Tätigkeiten wichtigen Daten. Das gilt insbesondere soweit diese uns von Dritten überlassen wurden. Wir unternehmen alles im Rahmen des geltenden deutschen und europäischen Rechts mit den gebotenen, angemessenen und geeigneten Mitteln, um unberechtigten Zugang, unbefugte oder missbräuchliche Verwendung, Verlust oder vorzeitige Vernichtung von personenbezogenen Daten zu verhindern.
14. Einhaltung der Verhaltensregeln
Für die Einhaltung dieser Leitlinien sind sowohl die Organe des Verbandes als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verantwortlich.
Beschwerden und vertrauliche Meldungen zu drohenden, geplanten oder begangenen Verstößen gegen Recht und Gesetz, gegen diese Leitlinien oder bei unehrenhaftem Verhalten werden von Rechtsbereich des Verbandes vertraulich und mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet. Für etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besteht eine zuständige Stelle.
Für interne Beschwerden und Vorwürfe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Prüfungsdienstes fungiert der Leiter des Rechtsbereichs als neutrale Stelle.